Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen

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I. Allgemeines

 

Dies ist ein Schwerpunkt für diejenigen, die gern über die Grenzen des eigenen Landes hinausblicken. Er eröffnet drei, weit über das normale Studium hinausgehende Perspektiven, nämlich:

 

1. Kenntnisse darüber, seit wann und warum es dazu gekommen ist, dass es in Europa so viele verschiedene Rechtsordnungen gibt und warum sie trotzdem so viele Gemeinsamkeiten haben.

 

2. Wie Wissenschaft und Praxis ganz konkret bei der Lösung von Fällen bestimmen, welche der vielen Rechtsordnungen angewendet werden müssen.

 

3. Wie sich langsam, nicht zuletzt durch das Wirken der Europäischen Union, aus den vielen verschiedenen Rechtsordnungen wieder eine gemeinsame europäische Rechtsordnung bildet.

 

Damit hat dieser Schwerpunkt drei ganz besondere Vorteile. Erstens hilft er, viel besser zu verstehen, warum das Recht manchmal national, manchmal europäisch und manchmal international ist, und ob es überhaupt so etwas wie Recht an sich gibt. Zweitens vermittelt dieser Schwerpunktbereich das notwendige Rüstzeug, um in der Praxis mit internationalen Sachverhalten umzugehen. Er bereitet insbesondere auf die juristische Tätigkeit in internationalen Unternehmen und in internationalen Anwaltskanzleien vor, hilft aber auch zukünftigen Richterinnen und Richtern, die es immer häufiger mit internationalen Fällen zu tun haben. Drittens ist dieser Schwerpunktbereich bisher der einzige, in dem nicht nur etliche Wahlkurse, sondern sogar ein Wahlpflichtkurs in englischer Sprache unterrichtet werden. Es ist dadurch möglich, den Schwerpunktbereich überwiegend auf Englisch zu absolvieren. Die Prüfungen finden nach wie vor grundsätzlich auf Deutsch statt, wobei in den mündlichen Prüfungen die Teilnehmer*innen – selbstverständlich – auch auf Englisch antworten können. Vertiefte Sprachkenntnisse in anderen europäischen Fremdsprachen sind nicht Voraussetzung, können aber bei Interesse sehr gefördert werden.

 

Die zahlreichen Wahlkurse dieses Schwerpunktbereichs erlauben es den Teilnehmer*innen, pointierte Unterschwerpunkte auszubilden, wenn sie das möchten, nämlich entweder internationales und europäisches Recht oder aber Rechtsgeschichte. Sie können sich also – wahlweise – fast ausschließlich auf das geltende internationale und europäische Recht konzentrieren oder ganz überwiegend (abgesehen von den Wahlpflichtkursen) nur Rechtsgeschichte hören. Natürlich kann man die Fächer auch gleich gewichten. Auch in der Schwerpunktbereichsprüfung kann durch entsprechende Wahl der Prüfungsfächer gesteuert werden, ob überwiegend geltendes Recht, überwiegend Rechtsgeschichte oder beides gleichgewichtig geprüft wird.

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtkurse

  • European Privatlaw (Contracts) (2 SWS/WS): This lecture is held in English and demonstrates the extent to which the laws of the European Union and the European countries already contain European contract law. The most important directives of EU contract and consumer law will be presented as well as the most important comparative works on European contract law. The lecture thus provides an overview of a large part of the private law of the European Union and of the increasing harmonisation of the legal systems of the EU member states in the area of private law.
  • Internationales Privatrecht I (Allgemeine Lehren) (2 SWS/WS): Die Vorlesung führt in die europäischen, internationalen und deutschen Regelwerke zur Koordinierung der nationalen Rechtsordnungen bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ein. Es geht um Staatsverträge und Unionsrecht, um die Bedeutung der Rechtsvereinheitlichung für das Rechtsanwendungsrecht, um Anknüpfungspunkte (gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl) und Anknüpfungsgegenstände (was bedeuten in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt „Vertragsrecht“, „Scheidung“, „unerlaubte Handlungen“ etc.) und um den Allgemeinen Teil des Internationalen Privatrechts. Zu ihm gehört auch die Lehre vom „ordre public“ (Mehrehen? Scheidung durch Verstoßung? Strafschadensersatz?). Es geht ferner um das Verhältnis des Internationalen Privatrechts zum internationalen öffentlichen Recht und zum internationalen Zivilverfahrensrecht, außerdem um Fragen der Theorie und der Methode des „IPR“ in Geschichte und Gegenwart.
  • Europäische Rechtsgeschichte III (Mittelalter bis 1900) (2 SWS/WS): Die Vorlesung zeigt, wie in Europa jahrhundertelang vom Mittelalter bis an das 19. Jahrhundert heran in vielen Bereichen eine als einheitlich gedachte Rechtsordnung galt, das sogenannte Ius Commune (Gemeinsames Recht). Die Vorlesung zeigt auch, wie dieses gemeinsame europäische Recht, insbesondere im Laufe der frühen Neuzeit, langsam aber zunehmend sich in lokales, später nationales Recht wandelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erleben mit, wie dann im späten 18. und im 19. Jahrhundert die großen europäischen Rechtsordnungen entstanden sind, die bis heute das Bild der europäischen Rechtslandkarte prägen. Kernziel der Vorlesung ist es, aufzuzeigen, dass der scheinbar natürliche Zustand der Vielfalt nationaler Rechte in Europa in historischer Perspektive eher eine bloße Episode, in Teilen sogar ein Trugbild ist. In Wirklichkeit kann Europa auf eine jahrhundertelange gemeinsame Rechtstradition zurückblicken, die bis heute sehr wirksam ist und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Europäisierung der Rechtsordnungen bildet.

2. Wahlkurse

Zahlreiche Wahlkurse erlauben viele Varianten zur Vertiefung und weiteren Schwerpunktbildung. Für diejenigen, die gern englischsprachige Veranstaltungen besuchen, werden die Vorlesungen European Private Law (Tort), Comparative Law, International Sale of Goods, International Arbitration in Europe, European Civil Procedure und Human Rights & Climate Change Litigation auf Englisch angeboten. Die Vorlesung Internationales Privatrecht II führt in die einzelnen Anknüpfungsregeln ein; die Vorlesung Comparative Law in die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten und ihre Vergleichung. Die Wahlkurse European Private Law (Tort), Europäisches Privatrecht (Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) und International Sale of Goods bieten Zugang in das rasch zunehmende europäische und internationale Recht. Die Kurse zum internationalen Zivilverfahrensrecht sowie European Civil Procedure und International Arbitration in Europe geben Einblick in die internationale Durchsetzung von Rechten. Die Vertiefungskurse zur Rechtsgeschichte erlauben Einblicke in das Werden der heutigen nationalen Rechtsordnungen und des europäischen Rechts. Europäische Rechtsgeschichte IV (Juristische Zeitgeschichte ab 1900) zeigt, wie aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen (z.B. Krise der EU, Brexit, Flüchtlingsrecht) besser verstanden werden können, wenn man ihre Vorgeschichte (z.B. Schuman-Plan, britischer EU-Beitritt, Genfer Flüchtlingskonvention) kennt. In dem Kurs Europäische Rechtsgeschichte V (Römisches Privatrecht) werden neben der Behandlung der römischen Rechtsgeschichte und des römischen Zivilprozesses anhand exemplarisch ausgewählter Fallgestaltungen, die aus der römischen Rechtsliteratur überliefert sind, wesentliche Institute, Strukturen und Prinzipien des römischen Privatrechts erarbeitet. Die Teilnehmer sollen das römische Recht nicht als abstraktes Gedankengebäude, sondern konkret in der Falllösung erleben und sich der Zeitlosigkeit bestimmter Rechtsfragen bewusst werden; daher wird auch stets das geltende Recht vergleichend einbezogen. Der Kurs Europäische Rechtsgeschichte VI (Verfassung und Justiz in Rom und Griechenland) richtet den vergleichenden Blick über das römische Recht hinaus auf die antike griechische (v.a. athenische) Rechtskultur"

  • European Private Law (Tort) (1-2SWS/SS)
  • Europäisches Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) (1-2SWS/SS)
  • Internationales Privatrecht II (Besonderer Teil) (2 SWS/SS)
  • Comparative Law (2 SWS/SS)
  • International Sale of Goods (SWS/SS)
  • Internationales Zivilverfahrensrecht (1 SWS/WS)
  • Schiedsverfahrensrecht / International Arbitration (1SWS/WS)
  • Europäische Rechtsgeschichte IV (Juristische Zeitgeschichte ab 1900) (1 SWS/SS)
  • Europäische Rechtsgeschichte V (Römisches Recht) (2 SWS/WS)
  • European Civil Procedure
  • Europäische Rechtsgeschichte VI (Verfassung und Justiz in Rom und Griechenland)
  • Human Rights & Climate Change Litigation / Menschenrechte und Klimaschutz vor Gericht

Regelmäßig werden auch Seminare mit spannenden Themen aus allen im Schwerpunkt vertretenen Rechtsgebieten angeboten. Angerechnet werden können außerdem einige Veranstaltungen der Fremdsprachlichen Fachausbildung (FFA) sowie – was besonders zu empfehlen ist – internationale Moot-Courts.

 

Die Lehrveranstaltungen werden von Prof. Dr. Markus Lieberknecht, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Hon.-Prof. Dr. Christian Reiter, Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, PD Dr. Sören Segger-Piening und Prof. Dr. Fryderyk Zoll gehalten, die auch regelmäßig von den europäischen und internationalen Gesetzesvorbereitungsprojekten berichten, an denen sie mitarbeiten. Außerdem wirken internationale Lehrbeauftragte mit. Auf Wunsch helfen sie gern bei der Vorbereitung eines Auslandssemesters oder der Suche nach internationalen Praktikumsplätzen. Weitere Informationen zum Schwerpunkt 1 finden Sie auf der Homepage des Euro-pean Legal Studies Institute Osnabrück www.elsi.uni-osnabrueck.de sowie bei den Dozenten