Fachbereich Rechtswissenschaften


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BAföG

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Allgemeine Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

An der Universität Osnabrück beantwortet Fragen rund um das BAföG und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks.

Beauftragter des Fachbereichs für die Erteilung der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) ist Prof. Dr. Marcus Bieder.

Freiversuch

Die Förderungsdauer kann sich im Falle des Nichtsbestehens des Freiversuchs nach § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG verlängern.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gerne können Sie sich beim Studentenwerk Osnabrück Abteilung Studienfinanzierung im Einzelfall beraten lassen.

BAföG-Änderung

Die nachfolgende Nachricht betrifft Studierende, die sich im Wintersemester 2019/2020 im 10. Fachsemester im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft befinden und gerne Leistungen nach dem BAföG erhalten möchten.

Der Bundestag hat kürzlich eine Änderung des deutschen Richtergesetzes beschlossen, mit der die Studien- und Prüfungszeiten für den Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erster Prüfung“ auf fünf Jahre, d. h. zehn Semester, erhöht wird. Die Änderung entfaltet ihre Wirkung hochschulrechtlich bereits für das laufende Wintersemester.

Wegen der unmittelbaren Anknüpfung der Förderungshöchstdauer im BAföG an die Regelstudienzeit haben daher Studierende der Rechtswissenschaft, die sich im Wintersemester 2019/2020 im 10. Fachsemester befinden, einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG für das schon angelaufene Wintersemester, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Änderung gilt mangels gesetzlich angeordneter Rückwirkung nicht für Studierende, die sich bereits im 11. Semester oder höher befinden.

Studierende, die noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben und Leistungen nach dem BAföG erhalten möchten, sollten daher jetzt einen Antrag stellen, da Leistungen nach dem BAföG frühestens ab Antragstellung gezahlt werden.

Antragsformulare erhalten Sie in der Abteilung Studienfinanzierung. Die Antragsformulare können auch im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.bafög.de

Ihr Studentenwerk Osnabrück
Abteilung Studienfinanzierung

StudiOS
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Tel :  0541 969-6310
Fax:  0541 969-6340 

bafoeg@studentenwerk-osnabrueck.de