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Verleihung des Hochschulgrades
Diplom-Juristin oder Diplom-Jurist
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Nachdem Sie erfolgreich die Erste Prüfung abgelegt haben, können Sie sich auf Antrag den Hochschulgrad Diplom-Juristin oder Diplom-Jurist durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück verleihen lassen.
Um eine Diplomurkunde zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- den Antrag zur Erstellung des Diploms,
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Gesamtzeugnis) der bestandenen Ersten Prüfung des LJPA Celle sowie
- eine Immatrikulationsbescheinigungen zum Nachweis der Voraussetzungen nach §2 Abs. 2a (Immatrikulationen in Osnabrück zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ersten Prüfung, sowie im vorherigen Semester und – sofern die beantragende Person noch immatrikuliert ist – auch eine aktuelle Bescheinigung (ansonsten fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € an, §1 Abs. 2 Ordnung über die Verleihung des Hochschulgrades Diplom-Jurist)
oder
eine Studienverlaufsbescheinigung (über das Studierendensekretariat StudiOs erhältlich).
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an:
Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften Dekanat
Heger-Tor-Wall 14
49069 Osnabrück
Hinweis: Ohne Antrag zur Erstellung des Diploms kann keine Einladung zur Absolvent*innenfeier erfolgen.