Fachbereich Rechtswissenschaften


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Studienort - und Studiengangwechsel

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Sofern Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft an einer anderen Universität begonnen haben und nun den Studienort wechseln möchten, gibt es viele gute Gründe nach Osnabrück zu kommen:

  • Wirtschafts- und europarechtliche Ausrichtung
  • Teilnahme an simulierten Gerichtsverhandlungen: nationale & internationale Moot Courts
  • Kostenfreies universitäres Repetitorium (OsnaRep)
  • Größe des Fachbereichs erlaubt hervorragende Betreuung der Studierenden
  • Optimale Lage in Osnabrück, um auch die Zeit neben dem Studium zu genießen

Ein Studienortwechsel kommt natürlich auch im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht in Frage, wobei Sie ebenfalls von der hervorragenden Betreuungslage, dem fremdsprachlichen Angebot und der wirtschaftsrechtlichen Orientierung unseres Fachbereichs  profitieren.

Auch ein Studiengangwechsel ist möglich. So können Sie beispielsweise als Student*in des Wirtschaftsrechts in den Studiengang Rechtswissenschaft wechseln. Aber auch umgekehrt ist ein Einstieg in den Studiengang Wirtschaftsrecht aus dem Studiengang Rechtswissenschaft heraus möglich. Dies ist grundsätzlich auch dann der Fall, sollte die Zwischenprüfung oder das Erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden sein.

Eine Anrechnung von Leistungen ist sowohl beim Studienort- als auch Studiengangwechsel möglich. Je nach Umfang der Anrechnungen kann bei einem bei einem Studiengangwechsel der Einstieg in einem höheren Fachsemester erfolgen und die Studienzeit somit verkürzt werden. Die Beurteilung, ob einzelne Leistungen anrechenbar sind, ist immer stark einzelfallabhängig. Insofern ist es ratsam, Kontakt zum dem Fachbereichprüfungsamt aufzunehmen. Dieses steht Ihnen gerne bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Studienort- bzw. -gangwechsel zur Seite. Um sich schon einmal vorab informieren zu können, finden Sie auf den nächsten Seiten genauere Informationen zu einem Wechsel in unsere Studiengänge Rechtswissenschaft und LL.B. Wirtschaftsrecht.