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Prüfungsamt Rechtswissenschaften
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Ein Studienortwechsel ist sowohl beim Diplom-Studiengang Rechtswissenschaften (Erste Prüfung) als auch beim LL.B.-Studiengang Wirtschaftsrecht (Bachelor) möglich.
1. Rechtswissenschaften
2. LL.B.- Studiengang Wirtschaftsrecht
3. Informationen
1. Rechtswissenschaften
Ein Studienortwechsel als Student/in der Rechtswissenschaften einer anderen juristischen Fakultät an den Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück unterliegt den gleichen Zulassungsbeschränkungen wie ein Studienbeginn zum ersten Fachsemester (Numerus Clausus). Bei der Einschreibung in ein höheres Semester wird an die bereits bestehende Semesteranzahl angeknüpft. Einer gesonderten Einstufung bedarf es daher nicht.
Bei einem Wechsel vor Beginn des 4. Fachsemesters ist durch eine Bescheinigung der Heimatuniversität zu bestätigen, dass die Zwischenprüfung noch nicht endgültig nicht bestanden wurde. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Das vollständig ausgefüllte Formular ist Ihren an das Studierendensekretariat der Universität Osnabrück zu richtenden Anmeldeunterlagen unbedingt beizufügen. Einzureichen im Original oder in beglaubigter Kopie sind zudem alle Bescheide der bisherigen Universität(en), die eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist (z.B. wegen Krankheit) bescheinigen.
Bei einem Wechsel nach Abschluss des 4. Fachsemesters ist grds. eine Bescheinigung über das Bestehen der Zwischenprüfung vorzulegen. Sollte die Zwischenprüfung noch nicht bestanden sein, müssen Leistungen nachgewiesen werden, die den zum Bestehen der Zwischenprüfung nach der Osnabrücker Zwischenprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im Wesentlichen entsprechen, d.h. es müssen Leistungen i.S.v. § 12ZwPrO innerhalb der ersten vier Fachsemester erbracht worden sein (§ 6 III, §§ 1, 5 ZwPrO). Ferner ist auch in diesem Fall den Anmeldeunterlagen folgendes Formular beizulegen. Einzureichen im Original oder in beglaubigter Kopie sind zudem alle Bescheide der bisherigen Universität(en), die eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist (z.B. wegen Krankheit) bescheinigen.
An der bisherigen Universität bereits erbrachte Leistungen können möglicherweise auf das Osnabrücker Kurssystem (Grundstudium) sowie die Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung (s.u.) angerechnet werden. Hierzu muss unverzüglich nach erfolgter Immatrikulation ein Anrechnungsantrag beim Fachbereichsprüfungsamt gestellt werden. Für eine Anrechnung ist grds. eine Vorlage der erbrachten Leistung im Original (oder beglaubigter Kopie) sowie in einfacher Kopie erforderlich. Nur bei Vergleichbarkeit der Leistung kann eine positive Bescheidung des Anrechnungsantrages erfolgen.
Hinsichtlich einer Anerkennung von Leistungen i.S.v. § 4 NJAG wie z.B. bereits bestandenen Großen Übungen, Grundlagenscheinen und Praktika wenden Sie sich bitte an das insoweit zuständige Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt, Fuhsestr. 30, 29221 Celle. Im Übrigen finden sich auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes nützliche Tipps. Schauen Sie also bitte zunächst dort nach.
In Osnabrück absolvieren die Studierenden eine Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung, deren Bestehen Zulassungsvoraussetzung sowohl zum staatlichen als auch zum universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung ist. Erforderlich ist dafür die erfolgreiche Anfertigung von drei Semesterabschlussklausuren, die aus vier zur Verfügung stehenden, unterschiedlichen Fächern auszuwählen sind.
Des Weiteren sind auch die folgenden, durch den Fachbereich angebotenen 8 Schwerpunkte, von welchen einer zu wählen ist, wirtschafts- und europarechtlich ausgerichtet:
- Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen (mit den Teilschwerpunkten Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsgeschichte)
- Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (mit den Teilschwerpunkten Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht)
- Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des geistigen Eigentums
- Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen
- Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen
- Deutsches und Europäisches Steuerrecht
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht
- Rechtspflege, Rechtsberatung und Rechtsgestaltung.
Bescheinigung für Studienortswechsler (Zwischenprüfung) - von der Heimatuniversität auszufüllen und bei der Bewerbung an der Universität Osnabrück (Studierendensekretariat) einzureichen
Bescheinigung für Studienortswechsler (Schwerpunktprüfung) - von der Heimatuniversität auszufüllen und im Studierendensekretariat sowie dem Fachbereichsprüfungsamt einzureichen
Anrechnungsantrag - nach der Einschreibung an der Universität Osnabrück im Fachbereichsprüfungsamt einzureichen
2. LL.B.-Studiengang Wirtschaftsrecht
Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Ihr derzeitiges Studium mit dem des LL.B. Studiengangs inhaltlich vergleichbar ist. In einem solchen Fall kann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ein Einstieg in das 2. und 4. Semester nur zum Sommersemester möglich ist. Ein Einstieg in das 3. Semester hingegen nur zum Wintersemester.
Die Einstufung und Beratung erfolgt individuell im Fachbereichsprüfungsamt.
Anrechnungsantrag - nach der Einschreibung/Umschreibung im Prüfungsamt einzureichen.
3. Informationen
Zu Beginn des Wintersemesters finden für Erstsemester und Studienortwechsler Einführungsveranstaltungen statt. Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten z.B. zur Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung, der Schwerpunktbereichsprüfung, aber auch zum LL.B.-Studiengang Wirtschaftsrecht finden Sie im Studienführer. Bitte lesen Sie dort zunächst nach! Viele Fragen lassen sich erfahrungsgemäß bereits auf diesem Wege klären.
Soltlen dennoch Fragen offengeblieben sein, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.