Fachbereich Rechtswissenschaften


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Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften

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Ansprechpartner

Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke

European Legal Studies Institute
Süsterstr. 28
D-49074 Osnabrück

Telefon: +49 (0) 541 969-4902
lsschult@uos.de

 Der Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften bietet Veranstaltungen an, die Ihre Promotion systematisch unterstützen, Ihren Abschluss innerhalb angemessener Zeit fördern und Ihren Lebenslauf mit dem Nachweis interessanter Tätigkeiten und Erfahrungen bereichern. Sie können damit zeigen, wie vielseitig Sie sind und wie abwechslungsreich Sie Ihre Promotionszeit gestaltet haben.

Warum lohnt sich das für Sie:

  •  Sie erwerben – neben Ihrem Doktortitel – ein attraktives Uni-Zertifikat, das zeigt, dass Sie sich während der Promotionszeit in vielfacher Weise beruflich und persönlich weiterqualifiziert haben.
  • Sie können in Ihrem Lebenslauf besondere Kenntnisse und Erfahrungen in vier Kompetenzbereichen nachweisen.

            o   Kompetenzbereich 1: Fachliche Weiterbildung/Digitalisierung

            o   Kompetenzbereich 2: Wissenschaftliches Arbeiten und wissenschaftliche Vernetzung

            o   Kompetenzbereich 3: Fachliche Profilierung

            o   Kompetenzbereich 4: Wissenstransfer und Didaktik

  • Sie können Ihr fachliches Profil in einem der folgenden Bereiche vertiefen und schärfen:

            o   Europäisches und Internationales Recht

            o   Wirtschafts- und Steuerrecht

            o   Wirtschaftsstrafrecht

            o   Staat, Verwaltung, Wirtschaft

  • Keine zusätzlichen Kosten
  • Wenig zusätzlicher Aufwand
  • Vernetzung im Fachbereich; wenn Sie mögen, auch in interdisziplinären Joint Labs
  • Nationale und internationale Doktorandentreffen
  • Blick über den Tellerrand
  • More Fun
  • und viel mehr…

Der Promotionsstudiengang ist ein Baukasten, mit dem Sie Ihr ganz persönliches Zertifikat mit Ihrem Profil schaffen und Ihren Lebenslauf anreichern können. Ihre Doktormutter oder Ihr Doktorvater helfen dabei. Ein Beispiel für ein Zertifikat im Promotionsstudiengang finden Sie hier.

Voraussetzung für den Zugang zum Promotionsstudiengang ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück durch den Dekan oder die Dekanin als Doktorandin oder Doktorand zur Promotion angenommen wurde. Die Voraussetzungen dafür finden sich in der Promotionsordnung.

Der Promotionsstudiengang beginnt jeweils zum Winter- und Sommersemester. Die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie sonstige Informationen rund um die Bewerbung finden Sie hier.