Fachbereich Rechtswissenschaften


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02. Mai 2023 : Herr Prof. Dr. Foerste geht in den Ruhestand

Eine Ära geht zu Ende! 28 Jahre lang hat Prof. Dr. Ulrich Foerste den Fachbereich mitgeprägt und sich für die Studierenden eingesetzt.

Während er den Studierenden durch seine legendäre Erstsemestervorlesung bekannt sein dürfte, hat er sich in der Wissenschaft mit seinen Publikationen zum Insolvenzrecht, Zivilprozessrecht und Produkthaftungsrecht einen Namen gemacht.

Geboren in Münster, studierte Ulrich Foerste dort auch Rechtswissenschaften und wurde 1986 mit einer Arbeit zum Grundstücksrecht promoviert. 

1992 folgte seine Habilitation an der Universität Göttingen, mit der er die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht erhielt. Nach seinem ersten Ruf an die Universität Konstanz 1993 wechselte er 1995 an die Universität Osnabrück.

Am Freitag, den 14.04.2023 hielt er seine Abschiedsvorlesung zum Thema „Die Haftung deutscher Bananenkäufer für lückenhaften Arbeitsschutz auf den Plantagen Südamerikas“. 

Aus Anlass seiner Abschiedsvorlesung haben wir Prof. Foerste gefragt:

Welche Rechtsfrage hat Sie am längsten beschäftigt?

Die deliktische Haftung für Schäden an einer Sache infolge Fehlers einer zur Herstellung beigegebenen Zutat.

Welche Rechts- oder Forschungsfrage hat Ihnen am meisten Freude bereitet?

Der Versuch ständiger Überprüfung des Rechtsgefühls mit Hilfe juristischer Methodik und die Schleichwege zur Verdeckung des Verzichts auf solche Bemühungen.

Was steht für Sie im Vordergrund, wenn Sie auf die Jahre an der Universität zurückblicken?

Die Überschätzung von Reformen auf eigentlich jeder Ebene; die überragende Bedeutung fundierten Schulunterrichts in Deutsch; die Freude über Studienanfänger, die sich durch selbstständiges Denken originelle Wege bahnen; die Kurzsichtigkeit der vielen Studenten, die Vorlesungen nur nach Maßgabe ihrer Relevanz für die nächsten Klausuren besuchen.

Wenn Sie wählen müssten, würde BGB AT oder ZPO gewinnen?

Eine echte Wahl habe ich hier eigentlich nicht, denn BGB AT habe ich (fast) nur gelehrt, wenn auch sehr gern, im Zivilprozessrecht aber auch geforscht. Doch beide Rechtsgebiete sind wissenschaftlich reizvoll.

Was fasziniert Sie am Produkthaftungsrecht?

Gerade dieses Rechtsgebiet ist sehr geeignet für Forschungen zur 2. Frage, nämlich nicht selten bevorzugtes Opfer von Vorverständnis.

Was möchten Sie den Studierenden für ihre juristische Laufbahn mitgeben?

Für das Studium den Rat, von Anfang an fleißig zu sein, denn der Spaß und das so wichtige Selbstbewusstsein wachsen meist erst, wenn man sich Grundwissen erobert hat und dies auch „von oben“ bestätigt bekommt. Wichtig ist aber auch, über den juristischen Tellerrand hinauszublicken, sich über politische und wirtschaftliche Entwicklungen zu informieren, überhaupt die Allgemeinbildung zu verbessern, am besten mit einer guten Zeitung – kurz: in die eigene Entwicklung und Urteilskraft zu investieren! Das bedeutet: Die neben dem Studium verbleibende „freie“ Zeit zwar sicherstellen, aber nicht vergeuden! Besagte Investition fördert zugleich den späteren beruflichen Weg. Dieser hängt selbstverständlich von den persönlichen Neigungen ab. Über die denkbaren Berufsfelder kann man sich aber auch frühzeitig informieren, z.B. durch Berichte in den Ausbildungszeitschriften oder freiwillige Praktika noch im Studium. Doch das eilt nicht besonders, denn ein vernünftiges Examen hält alle Wege offen.

Der Fachbereich Rechtswissenschaften bedankt sich bei Herrn Prof. Foerste und wünscht ihm alles Gute für seine weiteren Projekte und den wohlverdienten Ruhestand!